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Dienstag, 13. September 2011

GEZ - Rundfunkgebührenfreiheit - das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat über 3 Klagen entschieden, die von Freiberuflern eingereicht wurden. Diese nutzen ihre internetfähigen PC´s in räumlicher Nähe zu ihren privat genutzten Räumen zu beruflichen Zwecken. Die von der GEZ hierfür erhobenen Gebührenbescheide werden aufgehoben. Begründung: *„ Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.“ 

BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10, BVerwG 6 C 20.11
BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 15.10

BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 15.10
BVerwG 6 C 15.10

1 Kommentar:

  1. Glück gehabt : ) Doch ob ab 2013 solche Klagen noch Sinn machen?
    http://kreative-schreibfee-themenbar.blogspot.com/p/info-cocktail.html

    LG Kerstin

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